Bauen

Digitaler Bauantrag

Seit dem 01.01.2025 ist aufgrund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch die digitale Antragstellung möglich. Bauanträge dürfen an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nur über die Plattform "Virtuelles Bauamt Baden Württemberg" (ViBa-BW) eingereicht werden. 

Informationsseite des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis:

Digitaler Bauantrag | Rhein-Neckar-Kreis

Bau-Turbo

Der Gemeinderat Mühlhausen fasste am 26.03.2026 einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in der Gemeinde Mühlhausen.

Ziel des Gesetzgebers ist die Schaffung von Wohnraum und die Öffnung des bisher strengen Bauplanungsrechts. Baugenehmigungsverfahren sollen künftig schneller, einfacher und kostengünstiger gestaltet werden.

Bauvorhaben welche die Festsetzungen eines Bebauungsplans verletzen oder sich nicht in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügen, können auf diesem Wege genehmigt werden.

Hierfür muss vor Antragstellung Kontakt mit dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Mühlhausen aufgenommen werden.

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