Antrag auf Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Die Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für vollziehbar ausreisepflichtige Personen nach § 60a AufenthG. Sie kommt in Betracht, solange eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel und begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt; die Ausreisepflicht bleibt bestehen und wird lediglich in ihrer Durchsetzung ausgesetzt. Über die Aussetzung der Abschiebung wird eine Bescheinigung ausgestellt.