Aufenthaltstitel beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der ausländischen Staatsangehörigen den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu einem bestimmten Zweck ermöglicht (z. B. Beschäftigung, Ausbildung, Studium, Familiennachzug oder humanitäre Gründe). § 7 AufenthG besagt unter anderem, dass die Aufenthaltserlaubnis befristet ist und einem Zweck dienen muss. Sie wird auf Antrag erteilt und kann bei Fortbestehen der Voraussetzungen verlängert werden. Für Kinder und für Erwachsene stehen jeweils eigene Antragsvordrucke zur Verfügung.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Gültiger Pass oder anerkannter Passersatz.
  • Ein konkreter Aufenthaltszweck, der die Erteilung trägt (z. B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familiennachzug).
  • Gesicherter Lebensunterhalt (in der Regel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel).
  • Bestehender Krankenversicherungsschutz.
  • Keine Ausweisungs- oder sonstigen Versagungsgründe.
  • Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz liegen vor.

  • Vollständig ausgefüllter Antrag (für Erwachsene mehrsprachig; für Kinder gesonderter Vordruck)
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild. Seit dem 1. Mai 2025 sind für den elektronischen Aufenthaltstitel ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig; Papierfotos werden nicht mehr angenommen. 
  • Nachweise zum Aufenthaltszweck (z. B. Arbeitsvertrag, Ausbildungs-/Studiennachweis)
  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts und zum Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis zum Wohnraum bzw. zur Meldung
  • Bei Kindern zusätzlich: Angaben und Nachweise zu den Eltern (Sorgerecht, Aufenthaltstitel), ggf. Geburtsurkunde

  1. Sie füllen den passenden Antragsvordruck aus (gesonderter Vordruck für Erwachsene bzw. für Kinder).
  2. Sie stellen den Antrag als Erstantrag oder als Verlängerungsantrag.
  3. Sie legen die erforderlichen Nachweise vor.
  4. Die Ausländerbehörde prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung bzw. Verlängerung.
  5. Der Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt.

Ein Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Titels gestellt werden. Wird der Antrag vor Ablauf gestellt, gilt der bisherige Aufenthalt in der Regel bis zur Entscheidung als fortbestehend. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage sind insbesondere §§ 4, 5, 7 und 8 AufenthG sowie § 45 AufenthV. Die mit dem Vordruck erfragten Daten werden auf Grundlage von § 86 in Verbindung mit § 82 AufenthG erhoben; die Angaben sind erforderlich, um die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels prüfen zu können. Falsche, unrichtige oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels können strafbar sein und einen Ausweisungsgrund darstellen

Zuständig für Erteilung und Verlängerung ist die Ausländerbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Die Gemeinde Mühlhausen ist als Meldebehörde/erste Anlaufstelle eingebunden.