Aufenthaltstitel beantragen
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der ausländischen Staatsangehörigen den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu einem bestimmten Zweck ermöglicht (z. B. Beschäftigung, Ausbildung, Studium, Familiennachzug oder humanitäre Gründe). § 7 AufenthG besagt unter anderem, dass die Aufenthaltserlaubnis befristet ist und einem Zweck dienen muss. Sie wird auf Antrag erteilt und kann bei Fortbestehen der Voraussetzungen verlängert werden. Für Kinder und für Erwachsene stehen jeweils eigene Antragsvordrucke zur Verfügung.