Wohnraumbescheinigung

Mit der Wohnraumbescheinigung wird nachgewiesen, dass für eine Person ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Sie wird in der Regel im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Verfahren benötigt und der Ausländerbehörde vorgelegt. Das Formular erfasst Angaben zur Wohnung (Anschrift, Anzahl der Wohnräume, Wohnfläche in Quadratmetern, Art des Gebäudes) sowie zum Mietverhältnis (Beginn, Ende, monatliche Miete einschließlich Nebenkosten). Die Angaben werden von der Vermieterin/dem Vermieter bzw. der Eigentümerin/dem Eigentümer bestätigt. Die Meldebehörde ergänzt eine Stellungnahme darüber, welche Familienangehörigen unter der angegebenen Anschrift gemeldet sind.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Es besteht ein Wohnraumverhältnis (Mietvertrag) oder Eigentum an der Wohnung.
  • Die Angaben zur Wohnung und zum Mietverhältnis werden von der vermietenden Person bzw. der Eigentümerin/dem Eigentümer bestätigt und unterschrieben.
  • Die betreffenden Personen sind unter der angegebenen Anschrift bei der Meldebehörde gemeldet.
  • Die Bescheinigung wird für ein konkretes (in der Regel aufenthaltsrechtliches) Verfahren benötigt.

  • Vollständig ausgefülltes Formular „Wohnraumbescheinigung"
  • Angaben zu Wohnung und Gebäude: Anschrift, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Wohnräume, Wohnfläche (qm)
  • Angaben zum Mietverhältnis: Beginn, ggf. Ende, monatliche Miete inkl. Nebenkosten
  • Unterschrift der Vermieterin/des Vermieters bzw. der Eigentümerin/des Eigentümers

  1. Sie erhalten das Formular „Wohnraumbescheinigung" bei der Gemeinde Mühlhausen oder über die Homepage.
  2. Die Angaben zur Wohnung, zum Mietverhältnis und zur Miete werden von der Vermieterin/dem Vermieter oder – bei Eigentum – von der Eigentümerin/dem Eigentümer eingetragen und unterschrieben.
  3. Sie legen das Formular der Meldebehörde der Gemeinde Mühlhausen vor.
  4. Die Meldebehörde bestätigt die unter der Anschrift gemeldeten Familienangehörigen (Stellungnahme mit Stempel und Unterschrift).

Für die Beantragung besteht in der Regel keine feste Frist. Bitte holen Sie die Bescheinigung rechtzeitig vor dem Termin bei der weiterverarbeitenden Stelle ein.

Gebührenfrei

Gemeinde Mühlhausen – Meldebehörde/Einwohnermeldeamt, Schulstraße 6, 69242 Mühlhausen